Die Feuerwehr benutzt als elementaren Ausrüstungsgegenstand seit Mitte des 16. Jahrhunderts den Schlauch. Dieser hat die Aufgabe ein Löschmedium (z.B. Wasser oder Wasser-Schaummitel-Gemisch, Pulver und evtl. andere Sonderlöschmittel) über eine Wegstrecke zu fördern.
Bei den Feuerwehren finden zwei Typen an Schläuchen Verwendung:
• der Druckschlauch (eingesetzt zur Wasserförderung und Brandbekämpfung)
• der Saugschlauch (eingesetzt zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern, Brunnen, etc.).
Das Jahr 1558 wird in der Literatur (1) als Geburtsjahr des Feuerwehrschlauches genannt. In diesem Jahre nämlich wird erwähnt, dass in der Stadt Augsburg lederne Schläuche in genieteter bzw. genähter Form benutzt werden.
Van der Heyde führte später (1690) den genähten Segeltuchschlauch ein. Im darauf folgenden Jahr stellte Johann Christoph Beck in Leipzig den ersten handgewebten Hanfschlauch her. Dieser Schlauch kennzeichnete sich dadurch, dass er eine Dichtheit erst erlangte, nachdem das Material zuvor aufgequollen war!
1740 gab es Versuche (Sebalon) Schläuche zu stricken. Doch als Durchbruch kann das Jahr 1781 genannt werden: der residierende Herzog Karl August von Sachsen-Weimar führt in Deutschland die nahtlose Schlauchwebung ein. Jedoch musste das Fasermaterial ebenfalls zunächst aufquellen, um eine entsprechende Wasserdichtheit zu gewährleisten.
Im Jahre 1865 wurde dann anlässlich des Feuerwehrtages in Leipzig der erste gummierte Schlauch vorgeführt. Das die Gummischicht umgebende Gewebe hatte fortan die Aufgabe eines Druckträgers, während die eigentliche Abdichtung durch den Einsatz von Gummi realisiert wurde.
Mittlerweile verwendet man als Druckträger künstliche Fasern. Zum Verbinden von Schläuchen setzt man in der Bundesrepublik Deutschland ein System in Form der sog. Storz-Kupplung (eine Form der Knaggenkupplung) ein, die an beiden Enden des Schlauches gleich ausgeführt ist.
Ende der 40er Jahre kam der Gedanke auf, dass es zweckmäßig sei, eine sachkundige, neutrale Stelle einzurichten, welche sich mit den Standards von Schläuchen der Feuerwehren beschäftigt. Der damalige Schuldirektor nahm sich der Aufgabe an und durch Erlass des Nds. Innenministers (vom 30. Mai 1950) wurde die Einrichtung einer amtlichen Prüfstelle für Feuerlöschschläuche bei der Nds. Landesfeuerwehrschule Celle bekannt gegeben. Die niedersächsische Regelung wurde auch von anderen Bundesländern mit Aufmerksamkeit verfolgt und bereits im Jahre 1951 wurde der Wirkungsbereich der Prüfstelle auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Sie nennt sich seit dem Zentralprüfstelle für Feuerlöschschläuche
Schlauchkupplungen
Die im deutschen Sprachraum weitestverbreitete Feuerwehrkupplung ist die Storz-Kupplung
Die Storz-Kupplung wurde 1882 von Guido Storz zum Patent angemeldet und von dem Unternehmen Zulauf & Cie. hergestellt. Ihre deutschlandweite Verbreitung im Feuerwehrwesen fand sie aber erst ab dem Jahr 1933, nachdem sie nach einem Großbrand in Öschelbronn als Einheitskupplung der Deutschen Feuerwehren vorgeschrieben wurde. An dem Einsatz von Aluminiumkupplungen für die Feuerwehr war in Deutschland maßgeblich Luitpold Schott beteiligt. Die Kupplungen wurden in den Normen FEN 301–316 beschrieben und waren bis 1943 umzustellen. In den letzten Jahren haben Hersteller in China die Fertigung von Storz-Armaturen, -Systemteilen und -Faltschläuchen aufgenommen, dadurch sind Storz-kompatible Produkte neuerdings sehr günstig erhältlich.
Unterschieden wird in: